U7 – 21. bis 24. Lebensmonat
Seit der letzten Untersuchung ist ein ganzes Jahr vergangen. Umso wichtiger ist es nun, dass die Ärztin bei der U7-Untersuchung schaut, wie sich Ihr Kind körperlich und geistig entwickelt hat.
Sie achtet bei der U7 wieder besonders auf Entwicklungsauffälligkeiten. Ihr Kind wird körperlich untersucht. Zum Erkennen von Sehstörungen kann eine spezielle Untersuchung der Augen durchgeführt werden. Anhand eines Fragebogens wird geprüft, ob Ihr Kind einfache Wörter und Sätze versteht. Sie werden gefragt, wie sich Ihr Kind zum Beispiel beim Spielen, in der Familie oder in einer Gruppe von Kindern verhält. Außerdem interessiert sich Ihre Ärztin für den Kontakt zwischen Ihnen und Ihrem Kind.
Sie berät Sie zu den empfohlenen Schutzimpfungen. Es erfolgen Auffrischungsimpfungen oder der Abschluss einer Grundimmunisierung. Außerdem spricht die Ärztin mit Ihnen über Themen wie die Ernährung Ihres Kindes, Maßnahmen zur Unfallverhütung und zur kindlichen Mundhygiene.
Einige Kinder wählen ihren eigenen Weg. Bei Entwicklungsverzögerungen oder chronisch erkrankten Kindern überprüfen wir die kleinen Fortschritte und passen Therapie- und Fördermaßnahmen an.
Auch hier gilt wieder: Machen Sie sich Sorgen um Ihr Kind oder sind Sie anderweitig belastet, sprechen Sie uns gerne an.
Quelle: Auszug aus dem Gelben Kinderuntersuchungsheft, Gemeinsamer Bundesausschuss, Mai 2023