U5 – 6. bis 7. Lebensmonat
Das Baby ist jetzt ein halbes Jahr alt und wird zusehends beweglicher. Bei der U5 steht der körperliche Entwicklungsstand im Mittelpunkt der Untersuchung.
Bei der U5 wird Ihr Kind erneut körperlich untersucht, und seine Entwicklungsschritte werden gemeinsam mit Ihnen angeschaut. Die Förderung und Erhaltung der Zahngesundheit Ihres Kindes ist auch ein wichtiges Thema.
Die Ärztin achtet bei der U5 insbesondere darauf, ob es bei Ihrem Baby Hinweise auf Entwicklungsverzögerungen oder -risiken gibt. Ihr Baby wird körperlich untersucht und beobachtet, wie beweglich es ist und wie es seinen Körper beherrscht. Der Kontakt zwischen Ihnen und Ihrem Baby ist ebenfalls wichtig. Zum Erkennen von Sehstörungen kann eine spezielle Untersuchung der Augen durchgeführt werden.
Sie werden zu weiteren Schutzimpfungen und Themen wie Ernährung, Verdauung, Maßnahmen zur Unfallverhütung beraten. Die Förderung der Sprachentwicklung ist ein weiteres Thema.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Verhalten, wenn das Baby schreit, und die Vermeidung von Schlafstörungen, dann sprechen Sie uns darauf an.
Sie erhalten Informationen zu regionalen Unterstützungsangeboten (z. B. Eltern-Kind-Hilfen, Frühen Hilfen). Ihre Ärztin informiert Sie über das Angebot einer zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung für Ihr Kind.
Der Impfstatus Ihres Kindes wird überprüft, und fehlende Impfungen werden nachgeholt.
Quelle: Auszug aus dem Gelben Kinderuntersuchungsheft, Gemeinsamer Bundesausschuss, Mai 2023